nuochat

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 28 DSGVO · Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 + nuochat-Anhänge

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Der AV-Vertrag wird elektronisch im Kunden-Dashboard abgeschlossen. Logge dich ein und gehe auf AV-Vertrag:

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Welcher Vertrag gilt?

nuochat verwendet als Auftragsverarbeitungsvertrag die offiziellen EU-Standardvertragsklauseln aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021. Diese Klauseln sind von der Europäischen Kommission erlassen, von Aufsichtsbehörden anerkannt und garantieren die vollständige Erfüllung aller Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO.

Klauseln 1-10 werden unverändert übernommen. Die nuochat-spezifischen Befüllungen befinden sich ausschließlich in den Anhängen I-IV.

Was steht in den Anhängen?

Wie funktioniert der elektronische Abschluss?

Art. 28 Abs. 9 DSGVO und Erwägungsgrund 4 des Durchführungsbeschlusses 2021/915 erlauben den Abschluss in elektronischem Format. Der Ablauf bei nuochat:

Im PDF wird unmittelbar nach Anhang I ein elektronischer Akzeptanz-Block eingefügt, der die SCC-Felder „Unterschrift und Beitrittsdatum" durch Tenant-ID, Zeitstempel, IP-Adresse, User-Agent und einen kryptographischen Audit-Hash ersetzt.

Vor dem Abschluss: Stammdaten vervollständigen

Damit Anhang I korrekt befüllt wird, müssen folgende Felder unter Einstellungen → Stammdaten hinterlegt sein: Firmenname, vertretungsberechtigte Person, vollständige Anschrift, USt-IdNr. (optional). Die E-Mail-Adresse muss verifiziert sein.

Fragen?

Schreib uns an av@nuochat.de oder support@nuochat.de.

Stand: 29.04.2026 · nuochat / André Reese, Schulstr. 15, 21635 Jork